Kamelleasing


Ein alter Beduine hinterlässt seinen drei Söhnen 17 Kamele. Das Testament bestimmt, daß der älteste Sohn die Hälfte, der mittlere ein Drittel und der jüngste ein Neuntel der Erbmasse erhalten soll.
Ein geliehenes Kamel wird zu den vorhandenen 17 Kamelen dazugestellt.
Die Söhne erhalten dem Wunsch des Vaters entsprechend neun, sechs und zwei Kamele. Dabei bleibt das geliehene Kamel übrig − es wird zurückgegeben und alle sind zufrieden.

Wie ist das möglich ?

Da die Summe der drei Erbteile (1/2) + (1/3) + (1/9) = (17/18) um genau (1/18) kleiner als ein Ganzes ist, bleibt nach den Vorschriften des Testamentes genau der 18. Teil des Erbes als herrenloses Gut zurück.
Im Falle von 18 Kamelen ist der 18. Teil gerade ein Kamel, und zwar genau jenes, das als Hilfe für eine Erbaufteilung ohne Blutvergießen kurzfristig ausgeliehen wurde.