Umsatzsteigerung


"Von 2017 bis 2020 konnten wir unsere Verkaufszahlen um 20 % erhöhen und von 2020 bis 2023 nochmals um 20 %." verkündet der Filialleiter einer Schuhmarktkette stolz vor seinen Angestellten und fährt fort:
"Dies bedeutet, dass der Absatz von 2017 bis 2023 um insgesamt 44 % gesteigert werden konnte."

Hier ist wohl ein Rechenfehler vorhanden, denn 20 + 20 = 40 und nicht 44.

Denkt man jedoch etwas nach, so stellt sich die Richtigkeit der aufgestellten Behauptung heraus.

Hat nämlich die Filiale im Jahre 2017 etwa 100 Paar Schuhe pro Tag verkauft, so wurden im Jahre 2020 aufgrund der 20 %igen Absatzsteigerung bereits 120 Paar Schuhe pro Tag verkauft.

Von 2020 bis 2023 erfolgt nun eine neuerliche Steigerung von 20 %, die sich allerdings nicht mehr auf die tägliche Absatzmenge von 100 Stück des
Jahres 2017 (ursprünglicher Grundwert), sondern auf die tägliche Absatzmenge von 120 Stück des Jahres 2020 (neuer Grundwert) bezieht.
20 % von 120 sind bekanntlich 24, weshalb im Jahr 2023 bereits 144 Paar Schuhe pro Tag verkauft werden.

Da diese Filiale im Jahr 2017 täglich 100 Paar Schuhe, im Jahr 2023 jedoch täglich 144 Paare pro Tag abgesetzt hat, ist die Verkaufszahl um 44 Paare pro Tag bzw. um 44 % gestiegen.

Im Rahmen der Prozentrechnung gilt daher die Gleichung 20 + 20 = 44, da sich die einzelnen Prozentangaben der Absatzsteigerungen auf verschiedene Grundwerte beziehen.