Tempo, Tempo


Am 13. Juli 2009 wurde auf der Homepage von Radio Salzburg unter dem Titel "Streit um Grünphase bei Fußgängerampel" folgende Meldung veröffentlicht:

Eine Fußgängerampel in der Stadt Salzburg sorgt für Diskussionen. An der Ecke Mirabellplatz/Paris-Lodron-Straße dauert die Grünphase der Fußgängerampel nur vier Sekunden. Das bedeutet Stress, vor allem für Senioren, Gehbehinderte, Kinder oder größere Touristengruppen. Die Beamten im zuständigen Straßen- und Brückenamt des Magistrats verteidigen hingegen die Regelgung: "Vier Sekunden grün, dann vier Sekunden grünes Blinklicht − das müsse auf dieser komplexen Kreuzung eben reichen."

Dazu ein Beispiel:

Ein*e Fußgänger*in möchte einen Fahrstreifen vor einem Auto, das mit einer konstanten Geschwindigkeit von 50 km/h fährt, überqueren.
Wie viele Meter muss das Auto zu Beginn des Überquerungsvorganges mindestens vom/von der Fußgänger*in entfernt sein, wenn die Breite des Fahrstreifens 3 Meter und die Gehgeschwindigkeit des Fußgängers /der Fußgängerin 1,5 m/s betragen ?


Fährt das Auto konstant mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h, so nähert es sich dem/r Fußgänger*in pro Sekunde um 50 ⋅ (1000 ÷ 3600) = 13,88 Meter. Da der/die Fußgänger*in 1,5 Meter pro Sekunde zurücklegt, benötigt er/sie für die Überquerung des 3 Meter breiten Fahrstreifens gerade 2 Sekunden. In diesen beiden Sekunden legt das Auto rund 27,77 Meter zurück.

Rein theoretisch müsste also das Auto zu Beginn des Überquerungsvorganges knapp 28 Meter vom Fußgänger entfernt sein.

In der Praxis wird natürlich der/die Autofahrer*in versuchen, vor dem/r Fußgänger*in anzuhalten, wodurch sich zwangsläufig die Frage nach der Länge des Anhalteweges ergibt.
Generell wird der Anhalteweg aus der Summe von Reaktionsweg (3v ÷ 10) und Bremsweg (v2 ÷ 100) berechnet. Für eine Geschwindigkeit von 50 km/h ergibt sich daher ein Anhalteweg von 40 Meter.